Kredit – Möglichkeiten für Senioren
Sich im Alter noch den ein oder anderen Wunsch erfüllen, wer möchte das nicht? Den Traum von einem innovativen Plasma-Fernseher oder vom neuen Auto träumen viele Rentner und Senioren oft, ohne dass er in Erfüllung geht. Die Bank lehnt wegen zu geringer Rente den Kredit ab. Was sollte man in diesem Fall tun? Kann hier eine Bürgschaft die richtige Alternative und Möglichkeit sein, den Kredit schließlich doch zu bekommen?
Bürgschaft beim Kredit
Was beinhaltet die Bürgschaft für Kreditnehmer und Bürgen? Im Volksmund gibt es die Weisheit: Wer bürgt, der würgt. Vertraglich wird der Bürde verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Schuldners aufzukommen. Hier ist Vorsicht geboten, denn kann der Kreditnehmer wirklich nicht zahlen, wird der Bürge sofort in die Pflicht genommen. Neben den Raten muss er dann, falls es zum Rechtsstreit kommt, auch die Zinsen und die anfallenden Gerichtskosten tragen. Dadurch hat ein Notfall schon oft dafür gesorgt, dass Familien oder Freundschaften zerbrochen sind. Und das ist die Bürgschaft sicher nicht wert. Das höchste Risiko trägt bei einer Bürgschaft immer der Bürge, und schon oft wurde diese Verpflichtung, die daraus entsteht, unterschätzt. Nicht umsonst zählt die Bürgschaft zu den riskantesten Rechtsgeschäften. Viel sicherer wäre ein Darlehen, das man unter Freunden oder Verwandten zinsfrei oder zumindest mit niedrigen Zinsen vereinbaren könnte.
Das private Darlehen
Wenn Sie sich entschließen, bei einem Freund oder Familienmitglied ein Darlehn anzunehmen, so muss auch hier ein Vertrag abgeschlossen werden, das ist für beide Seiten wichtig. Festgelegt werden der Betrag des Darlehens und die Bankverbindungen, außerdem, welche Zinsen anfallen und in welchem Zeitraum das Geld zurück gezahlt werden soll. Die Höhe der monatlichen Raten und der Zeitpunkt der ersten und letzten Ratenzahlung sollte ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. Wichtig ist, dass alles schriftlich festgehalten wird. Dafür benötigt man nicht unbedingt einen Notar. Will derjenige, der das Darlehn gibt, auf Nummer sicher gehen, wird er den Vertrag notarisch beurkunden lassen. Dann wird schriftlich festgehalten, dass der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, wenn er die Raten nicht mehr zahlen kann. Werden die Raten also nicht pünktlich gezahlt, steht der Gerichtsvollzieher ins Haus.
Müssen Kinder bei Zahlungsunfähigkeit der Eltern einspringen?
Die Sippenhaft gibt es nicht, Kinder müssen nicht für die Zahlungsunfähigkeit der Eltern haften. Da private Bankgeschäfte nichts mit Unterhaltsleistungen zu tun haben, wie es bei den Pflegekosten im Heim der Fall wäre, müssen Kinder nicht mit ihrem Geld einspringen.
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